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Ralph-Bernhard Pfister veröffentlicht am 02.03.2010 15:00 Uhr in Blog
Von: Ralph-Bernhard Pfister

Verfahrene Situation bei Google Street View

Die Diskussionen um Google Street View reißen nicht ab: Letzte Woche stellte Google ein Gutachten vor, diese Woche kommuniziert der Suchmaschinenriese das Thema offensiv auf der Cebit – samt Kamerawägen, damit die Bürger mal einen Blick auf die Autos werfen können statt anders herum. Nun fühlt sich Rheinland-Pfalz berufen, ein eigenes Gutachten zu veröffentlichen. Teilweise rechtswidrig sei das Abfilmen deutscher Straßen, mehr Einschränkungen und Auflagen erforderlich.

Es ist verständlich, dass das Thema viele stark beschäftigt. Man muss weder Street View noch andere Aktivitäten von Google unbedenklich finden. Es gibt genug kritische Aspekte. Sachlich und realitätsnah sollte die Debatte aber schon bleiben. Das fehlt etwas.

So heißt es im rheinland-pfälzischen Gutachten, "Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden“ dürften grundsätzlich nicht fotografiert werden. Ansichten von "Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften“ dagegen schon.

Wie soll das in der Praxis aussehen? Sind Balkonpflanzen oder ein besonders hässlicher Anstrich individualisierende Eigenschaften? Muss ich mit der Stadtverwaltung klären, ab wann ein Mehrfamilienhaus ein größeres Mehrfamilienhaus ist?

Realitätsferner als üblich zeigt sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Wie und wo man wohnt, kann Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse zulassen“, sagte er gegenüber dem Tagesspiegel. Das könne bei Kreditanfragen oder der Suche nach einem Arbeitsplatz eine Rolle spielen. Dass Banker bei der Bearbeitung eines Kreditantrags den Street-View-Voyeur spielen und anhand des Hauses die Kreditwürdigkeit abschätzen, statt schlicht die Schufa-Daten abzurufen – das ist wirklich um zu viele abgefilmte Häuserecken gedacht.

Erhellend auch die weiteren Vorschläge im Gutachten: Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, Verpflichtung zum Hinweis auf Widerspruchsrecht. Die Vorschläge sind wohl eher als Drohkeule zu verstehen – pardon, als "Anreiz, neue Gespräche mit Google zu führen“, wie Justizminister Heinz Georg Bamberger gegenüber der "dpa“ sagte. Und wenn das nicht funktioniert? "Dann machen wir halt ein Gesetz.“

Braucht Deutschland ernsthaft eine Lex Google?

Schlagworte: Google Street View Rheinland-Pfalz Peter Schaar Datenschutz Privatsphäre Gutachten Lex Google

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